Arbeitsrecht
Im Interesse jedes Arbeitgebers liegt eine wirtschaftlich effektive Betriebsführung und die Durchsetzung seiner Position im Konfliktfall. Dies gilt insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Verträgen für freie Mitarbeit und bei Kündigungen. Neben einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Einzelgesetzen sind auch zahlreiche sozial- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten.
Wir unterstützen Sie auch in Fragen des Tarifvertragsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und des Personalvertretungsrechts.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei der innovativen und krisensicheren Umsetzung dieser Ziele zu beraten und Ihre Interessen auch im Prozess zu vertreten.
Wenden Sie sich als Arbeitgeber frühzeitig an uns, um es nicht zu einem bösen Erwachen vor Gericht kommen lassen.

Der Fachbereich Arbeitsrecht wird durch RA Norbert Müller vertreten.