Kindschaftsrecht
Mit dem neuen Kindschaftsrecht, das seit 1998 in Kraft ist, hat sich auch die Rechtsstellung der Kinder geändert.
Partnerschaften und Familien werden mit einer positiven Perspektive gegründet. Wenn sich aber Probleme tatsächlich zu einem rechtlichen Konflikt ausweiten, vertreten wir Ihre Interessen in dem Systemgeflecht Partner-Eltern-Kinder.

Der Fachbereich Kindschaftsrecht wird durch RA Prof. Joachim A. Hager vertreten. Als Mitglied der Rechtskommission der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. und im Beirat der Fachzeitschrift "Kindschaftsrecht" engagiert er sich außerordentlich auf diesem Feld.