Allgemeines Zivilrecht
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Wirtschaftsrecht einschließlich Wettbewerbsrecht

Sozialrecht

Jedem von uns stehen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem weiten Bereich des Sozialrechts zu.

Den Anspruch zu haben ist das Eine - ihn gegenüber Behörden oder den Sozialgerichten durchzusetzen das Andere.

Uns sind die Probleme von Erwerbslosigkeit, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ebenso vertraut wie die Schwierigkeiten der Durchsetzung von gesetzlichen Rentenansprüchen.

RA HagerDer Fachbereich Sozialrecht wird durch RA Prof. Joachim A. Hager vertreten.