Sozialrecht
Jedem von uns stehen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem weiten Bereich des Sozialrechts zu.
Den Anspruch zu haben ist das Eine - ihn gegenüber Behörden oder den Sozialgerichten durchzusetzen das Andere.
Uns sind die Probleme von Erwerbslosigkeit, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ebenso vertraut wie die Schwierigkeiten der Durchsetzung von gesetzlichen Rentenansprüchen.

Der Fachbereich Sozialrecht wird durch RA Prof. Joachim A. Hager vertreten.