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Versicherungsrecht

Das private Versicherungsrecht umfasst nahezu alle Lebensbereiche. Der richtige Umgang zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmern gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.

Versicherungen haben heute im Zuge von Vertragsabschlüssen umfangreiche Hinweis- und Belehrungspflichten zu beachten. Umgekehrt besteht für den Versicherungsnehmer die Verpflichtung zu Wahrhaftigkeit und Offenheit beim Abschluss des Versicherungsvertrages.

Bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles kommt es neben der präzisen Erfassung des Sachverhaltes regelmäßig auf die vollständige Dokumentation und Bewertung von Schadenspositionen und vertraglichen Ansprüchen an. Sowohl für die Versicherungswirtschaft wie auch für private Versicherungsnehmer werden derartige Verfahren häufig vor den Gerichten ausgetragen.

Im gewerblichen Bereich ist im Interesse der Mandantschaft eine zeitnahe wirtschaftliche Lösung der formaljuristischen vorzuziehen. Erst wenn sich die Gegenseite jeglicher vernünftigen Lösung versperrt ist die gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich der Altersvorsorge ist das Versicherungsrecht das Sozialrecht der Zukunft.

RA BirkholzDer Fachbereich Versicherungsrecht wird durch Rechtsanwalt Sicco Birkholz vertreten