Asyl Migration Einbürgerung Ausländerrecht

Das Asylrecht ist ein Menschenrecht und im Grundgesetz bzw in der Schweizer Verfassung verankert. Es wird dominiert von Völkerrechtlichen Verträgen wie zum Beispiel dem EU-Recht, hier das Dublin-III-Abkommen. Kurze Fristen und konsequentes Handeln der Behörden bei Abschiebungen ist der Alltag.  (Foto: ZAA Zürich Airport, Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft).

Wir sind Mitglied im Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Stuttgart. Hier erfahren wir die aktuelle Situation im Umgang der Justiz mit Flüchtlingen und Asyl und nehmen an den regelmässigen Veranstaltungen teil.

 

Wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist, bleibt noch der „Gang nach Strassburg„. Die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist jedoch kein Spaziergang, es gibt viele Formvorschriften (Foto: Gebäude des EGMR)

Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Spektrum des Ausländerrechts in Deutschland oder des Migrationsrechts in der Schweiz, sei es Familiennachzug, Arbeitserlaubnis, Verhinderung von Abschiebemassnahmen, Ausschaffungshaft, Klage und vorläufigen Rechtsschutzmassnahmen, auch die mit dem Strafrecht verbundenen Fragen, ja wir erheben auch eine Untätigkeitsklage, wenn es nicht mehr anders geht.

 

Einen besonderen Dank an Herrn Professor Hager, der über Jahrzehnte bei uns dieses Referat betreut hatte und Ende des Jahres seine Mandate an Rechtsanwalt Hans-Christian Reichardt übergeben hat, der in diese komplexe Materie seine eigenen auch in der Schweiz gesammelten Erfahrungen einbringt.

Bei allfälligen Fragen rund um das Thema Asyl und Ausländerrecht kontaktieren Sie uns gern per mail reichardt@mueller-coll.de oder ganz eilig per whatsapp +41795544590 (Schweiz)  oder +49 174 8544374 (Deutschland).