Bank- und Kapitalmarktrecht
In unserer Beratungspraxis hat sich seit vielen Jahren ein Schwerpunkt im Bank- und Finanzdienstleistungsbereich herausgebildet. Erwirtschaftetes Kapital bedeutet Sicherheit und Zukunft – dieser Grundsatz bildet den Ausgangspunkt für unsere diskrete und fachlich versierte Beratung.
Aufgrund unserer umfangreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfahrung in Verfahren mit Banken und Finanzinstituten beraten wir Sie qualifiziert bei Darlehensverträgen, Leasingverträgen sowie bei der Kapitalanlage.
Mit unserer langjährigen Erfahrung haben wir in vielen Fällen mit Erfolg die Vertretung geschädigter Anleger in Schadensersatzprozessen übernommen.
Wir unterstützen Sie auch im Bereich des Kreditvertragsrecht, sowie bei Fragen im Zusammenhang mit dem Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel-, und Scheckverkehr.
Wir beraten darüber hinaus standortübergreifend und flächendeckend hinsichtlich Investitionen an Unternehmen und entsprechenden Private Equity Transaktionen. Dies erfolgt meist im Zusammenschluss von Anwälten aus dem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Kooperationspartnern im Steuerrecht sowie der sonstigen wichtigen Teilbereichen, die durch eine solche Transaktion berührt werden. Dabei unterstützen wir sowohl Investoren als auch Unternehmen.