Erbrecht
Unsere Praxisgruppe „Erbrecht und Unternehmensnachfolge“ berät umfassend hinsichtlich aller vermögensrechtlicher Fragen im Erbfall, bei der Nachlassplanung sowie der Vorsorge.
Bei der Nachlassplanung bietet nur die rechtzeitige und vorausschauende Planung der Vererbung durch letztwillige Verfügungen in Form von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten (sog. Berliner Testament), Erb- oder Gesellschaftsverträgen angemessenen Vermögensschutz. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihres letzten Willens und beraten Sie auch vorausschauend hinsichtlich Schenkungen zu Lebzeiten.
Bei der vorweggenommenen Erbfolge kann es sinnvoll sein, die Übertragung gegen Gegenleistungen vorzunehmen. In Betracht kommen hierfür insbesondere Nutzungsvorbehalte wie ein Wohnungs– oder ein Nießbrauchrecht, Versorgungsleistungen wie Rentenzahlungen oder Pflegeverpflichtungen, oder ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht. Diese Gestaltungen können im Hinblick auf eine etwaige Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer auch steuerliche Vorteile bieten.
Unsere Anwälte bieten Ihnen darüber hinaus eine vollumfängliche Beratung bei der Unternehmensnachfolge – zugeschnitten auf Ihre individuellen Vorstellungen.
Ist der Erbfall eingetreten, stehen wir Ihnen sowohl im Erbscheinsverfahren als auch bei Auseinandersetzungen mit Erben, Miterben einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern oder Testamentsvollstreckern zur Seite.
Bei Erbfällen mit Auslandsberührung ist häufig unklar, welches Erbrecht anzuwenden ist. Hier helfen Ihnen unsere Anwälte bei der Aufklärung, welches Recht anzuwenden und welches Gericht zuständig ist.
Unser Service beinhaltet außerdem:
- Erstellung von Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Gründung einer Stiftung
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen