Handelsrecht | Vetriebsrecht
Unsere Fachgruppe „Handels-und Vertriebsrecht“ hat sich mit dem Bereich des Handels sowie Dienstleistungssektors ganz dem Rückgrat unserer Wirtschaft gewidmet. Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen sowie der Gestaltung von Handels- und Vertriebsverträgen. Unser besonderes Augenmerk gilt der Minimierung Ihrer unternehmerischen Risiken.
Sondervorschriften gelten sowohl für den kaufmännischen Organisationsbereich als auch für die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns (Handelsgeschäfte), da diese schneller und effizienter abgewickelt werden sollen. Hierbei wird den Teilnehmern am geschäftlichen Rechtsverkehr eine größere Erfahrung und Professionalität unterstellt, was dazu führt, dass daraus erweiterte Rechte aber auch Pflichten erwachsen. Dies zeigt sich insbesondere bei Bürgschaften, welche formlos möglich sind, bei den Anforderungen bezüglich Mängelrügen oder bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Auch sind die Besonderheiten bei der Eintragung bestimmter Tatsachen ins Handelsregister zu beachten, insbesondere im Hinblick auf dessen Publizitätswirkung.
Neben der Erstellung von Produktentwicklungsverträgen und Lieferverträgen beraten wir unsere Mandanten im Handels- und Vertriebsrecht insbesondere zu Vertragshändlerverträgen, Handelsvertreterverträgen und Franchising-Verträgen. Ferner unterstützen wir bei der Einhaltung der Produktsicherheitsregeln sowie bei Produktrückrufen.
Wir beraten Sie des Weiteren bei der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Grundregeln als auch bei dem Vorgehen wettbewerbswidrigem Verhalten Ihrer Wettbewerber. Auch werfen wir gerne einen Blick auf die Zulässigkeit geplanter Werbemaßnahmen und Aussagen.
Unser Leistungsspektrum erfasst außerdem:
- Firmenrecht
- Kontokorrent
- Vertragsstrafen
- Prokura