Medizinrecht | Arzthaftung | Zahnarzthaftung
Wir beraten Sie auch gerne im Bereich des Medizinrechts, welches ein breit gefächertes und für einen Laien fast nicht mehr zu überblickendes Rechtsgebiet darstellt. Das Medizinrecht weist sowohl Bezüge zum Privatrecht, als auch zum Strafrecht und zum öffentlichen Recht auf.
Durch die zunehmende Verrechtlichung erfährt es eine immer größer werdende Bedeutung sowohl für die Patienten, welche die ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen als auch für die im Gesundheitswesen tätigen Leistungserbringer, wie beispielsweise Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Physiotherapeuten, Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren.
Unser Leistungsspektrum im Bereich des Medizinrechts umfasst die anwaltliche Beratung und Interessenvertretung in nahezu sämtlichen Bereichen des Medizinrechts.
Auf Patientenseite vertreten wir Mandanten schwerpunktmäßig in Fragen des Arzthaftungsrechts (Schadensersatz und Schmerzensgeld für schuldhafte Fehlbehandlungen), des Krankenversicherungsrechts (privat/gesetzlich) und des Pflegeversicherungsrechts.
Da bei den Krankenkassen stetig die Mittel gekürzt werden, ergibt sich für die betroffenen Patienten insbesondere im Bereich des Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsrechts zunehmender Bedarf nach anwaltlicher Hilfe.
Dies zeigt sich insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Gewährung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen als auch bei der Bewilligung von Kurmaßnahmen.
Im Bereich des Pflegeversicherungsrechts unterstützen wir Sie bei der Anerkennung einer dem Beeinträchtigungsbild des Betroffenen entsprechenden Pflegestufe, um eine sach- und bedarfsgerechte Pflege gewährleisten zu können.
Auf Seiten der Leistungserbringer beraten wir hinsichtlich des Rechts der Heilberufe, dem Vergütungsrecht als auch dem Apothekenrecht.
Hiervon umfasst ist sowohl das gesamte Arztrecht einschließlich Zahnarztrecht als auch das Berufsrecht der Heilpraktiker, der Physiotherapeuten als auch der Psychotherapeuten.
Außerdem unterstützen wir Sie bei rechtlichen Fragen hinsichtlich der Berufszulassung, der Berufsausübung, sowie bei der Gestaltung von Praxisverträgen.
Außerdem umfasst unser Leistungsspektrum:
- Arzneimittel- und Medizinproduktrecht
- Chefarztvertragsrecht
- Krankenhausrecht
- Gründung/ Auflösung einer Praxisgemeinschaft