Öffentliches Recht

Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um das öffentliche Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf die Zulässigkeit der Errichtung bzw. wesentlichen Veränderung oder Nutzung von baulichen Anlagen beziehen. Es ist im Wesentlichen aufgegliedert in das Recht der Bauleitplanung und das Bauordnungsrecht.

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Hierbei können sehr komplexe Problemstellungen auftauchen. Im Rahmen des Bauplanungsrechts ergeben sich rechtliche Fragen zum Beispiel bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder es treten Probleme im Hinblick auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben in einem unbeplanten Gebiet auf.

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Im Bauordnungsrecht spielt die Baugenehmigung eine wesentliche Rolle. Hierbei hat der Bauwillige auf die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen zu achten. Wir unterstützen Sie bei der Planung ihres Bauvorhabens, sowie bei der Kommunikation mit den Behörden. Aber auch im Falle eines unerwünschten Vorhabens in der näheren Umgebung kann es angezeigt sein, sich rechtliche Unterstützung zu suchen. Hierbei ist es zwingend erforderlich rechtzeitig dagegen vorzugehen, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden.

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Wir beraten im Vergaberecht vorwiegend öffentliche Auftraggeber (öffentlich- rechtliche Körperschaften und ihre Beteiligungsgesellschaften) bei der Entwicklung und Durchführung von Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Aber auch Bieter von Vergabeverfahren erhalten von uns rechtliche Beratung für eine erfolgreiche Teilnahme, sowohl im Hinblick auf die Begleitung des Ausschreibungsprozesses als auch im Rahmen von Nachprüfungsverfahren vor Oberlandesgerichten und Vergabekammern.

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Im Bereich des Beihilferecht beraten wir öffentliche und private Unternehmen sowie die öffentliche Hand zu allen Fragen der staatlichen Mittelgewährung. Die Finanzierung vieler Vorhaben erfordert eine umfassende Expertise kommunal-, landes-, bundes- und europarechtlicher Regelungen. Im Bereich der Daseinsvorsorge prüfen wir die Vereinbarkeit mit dem „Almunia-Paket” und helfen bei der Ausgestaltung von Betrauungsakten. Darüber hinaus unterstützen wir Zuwendungsempfänger bei der Abwehr von Rückforderungen staatlicher Mittel.

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Wir vertreten Sie im Bereich des Umweltrechts unter anderem in Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, in Fällen von Umweltschäden und der Umwelthaftung und zu den Erfordernissen des Naturschutzes, insbesondere bei Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten oder in Wasserschutzgebieten. Verbände vertreten wir insbesondere in Musterverfahren oder Verfahren von überregionaler Bedeutung nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz.

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Wir beraten Sie in Angelegenheiten des Immissionsschutzrechts, unter anderem zu Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und sämtlichen zu beachtenden immissionsschutzrechtlichen Verordnungen.

Sozialversicherungsrechtliche und allgemeine sozialrechtliche Fragen berühren häufig elementare Lebensbereiche der Menschen.

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Zum Sozialrecht zählen die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II (HARTZ IV) und das Sozialversicherungsrecht. Dieses umfasst insbesondere das Arbeitslosen-, Krankenversicherungs-, Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsrecht. Besondere Zweige der Sozialversicherung sind daneben die Künstlersozialversicherung und die Landwirtschaftliche Sozialversicherung.

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Daneben regelt das Sozialrecht Fragen der sozialen Entschädigung und Förderung, insbesondere die Themenbereiche Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung.

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Wir stehen Ihnen mit unseren umfassenden Kenntnissen und langjähriger Erfahrung im Bereich des Sozialrechts zur Seite, ob bei Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung, Versorgungsämtern oder Jugendämtern, sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch bei Verfahren vor den Sozial-, und Verwaltungsgerichten.

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Häufig werden von den Rentenversicherungsträgern fehlerhafte Entscheidungen getroffen. Dabei werden nicht selten Anträge auf Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. der teilweisen Erwerbsminderungsrente, teilweise auch zu Unrecht, abgelehnt. Zudem kommt es oft zum Streit über die Dauer der Rentengewährung, die Anrechnung des Einkommens, die Rentenhöhe und die Rentenabschläge.

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Daher ist eine kompetente Prüfung und ggf. Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung im Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren dringend angezeigt.

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Nach geltendem Ausländerrecht benötigt nahezu jeder (Nicht-EU-) Ausländer einen Aufenthaltstitel vom örtlichen Ausländeramt, die ihm bescheinigt, dass er sich aus einem gesetzlich anerkannten Grund in Deutschland befindet. Beginnend mit der Ersteinreise bis zur Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt und sozialer Integration gibt es verschiedene Problemkonstellationen, die anwaltliche Hilfe erforderlich machen können.

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Die Ausländerbehörde verweigert Ihnen die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (von der die Gewährung verschiedener Sozialleistungen abhängig ist, wie beispielsweise Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Pflegegeld etc.)? Unter Umständen sind sie akut von Abschiebung bedroht und sollten schnellstens die Unterstützung durch eine kompetente Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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